FAQs

Finden Sie hier Ihre Antwort oder rufen Sie uns an: +49 (0) 6134 958 3790

  • Wie erreiche ich Sie mit meinen Fragen?

    Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Bei Fragen bezüglich Ihrer Hörgeräte, auch wenn wir Sie nicht geliefert haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

    Tel: 06134.9583790

    oder Mobil: 01622574592

    verwaltung@deine-hoergeraete.de

  • Welche Kosten enstehen bei einer Ausprobe?

    Eine Hörgeräteausprobe erzeugt immer Kosten. Ob es die Zeit ist, die in die Beratung investiert wird oder das Material, zum Anfertigen einer Otoplastik, auch Ohrpassstück genannt. Ohne diese macht eine Hörgeräte - Ausprobe selten Sinn.Siehe auch Otoplastik

    Diese Kosten können nur über den Festbetrag mit der GKV abgegolten werden. Der Hörakustiker kann die Kosten bei nicht erfolgreich erfolgter Versorgung bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht geltend machen. 

    Das Risiko der Kosten übernimmt der Akustiker, wir Wissen das Hörgeräte helfen und denken daher, jeder sollte die Möglichkeit haben eine Hörgeräte Ausprobe machen zu können. Wir sind überzeugt jedem Hilfe bieten zu können. Das ist eine einzigartige Leistung Ihres Akustikers, nicht Ihrer Krankenkasse.

     

  • Welche Kosten enstehen enstehen für mich?

    Hörgeräte- Preise setzen sich aus vielen Faktoren zusammen.

    Eine persönliche Bedarfsanalyse ist Grundvoraussetzung.

    Die Krankenkassen übernehmen eigenanteilsfreie Hörgeräte, die den Mindestanforderungen des jeweiligen GKV- Vertrages Ihrer Krankenkasse entsprechen.

    Ein Mehrbedarf, durch Ihre persönlichen Anforderungen, werden nicht über den allgemeinen Vertrag hinaus abgegolten.

    Der Hörakustiker muss sich an die im Vertrag vereinbarte Leistung halten, und kann nur diese direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

    Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten dürfen natürlich geleistet werden.

    Hier sind die persönlichen Ansprüche entscheidend.

    Bauform und technische Sonderausstattungen wie Akkusysteme oder Bluetooth - schnittstellle können für Sie entscheidende Faktoren sein.

    Musiker benötigen beispielsweise eine höhere Verarbeitungsdynamik der Chiptechnologie und der Vortragende eines Seminars benötigt eine hohe Sprach- Störschall- Differenzierung mit automatischer Richtmikrofon- Charakteristik.

    Beim Spazierengehen mit dem Hund oder Fahrradfahren wird eine Windgeräuschreduzierung den Alltag erleichtern.

    Die Hörsysteme können mittlerweile auch durch künstliche Intelligenz sehr viele Alltagssituationen erkennen und sich entsprechend des persönlichen Hörbedarfs anpassen.

    Auch der viel Telefonierer oder Jogger wird die Funktion des Media- Streamings per Bluetooth nicht vermissen wollen.

    Mentale Fitness und ein Fitnesstracker kombiniert sich ab einer gewissen Komfortklasse im Hörsystem.

  • Hörgeräte im Internet kaufen

    Oft wird im Netz behauptet das Sie im Internet günstig Geräte kaufen können, diese dann selber mit der GKV abrechnen müssen:Aber eine  Abrechung durch Sie persönlich mit der Krankenkasse ist nicht möglich. Hier sind die Anforderungen durch den GKV Vertrag der medizinisch technischen Versorgung so hoch, das Sie in keinem Fall durch das per Fernanpassung gelieferte Hörsystem erfüllt werden können, daher spricht man hier von einer Leistung die nicht den Zulassungskriterien entspricht.

    Die Anforderung an die Messungen zur Festellung der Audiometrischen Daten und auch die Kontroll Messungen, können ohne geeichte Instrumente und geprüfte zertifizierte Umgebung nicht sicher und genau gemessen werden, jedes Akustikunternehmen muss sich einer Präqulifizierung unterziehen, daher stellt sich bei Hörsystemen über das Internet, eine mindere qualität und keine Absicherung des Rest Hörvermögens dar.

    Eine mögliche Körperverletzung ist im Einzelfall zu prüfen. Und hier nie auszuschließen.

    Genaue Anpassung: Eine subjektive Anpassung über Befragung stellt keine Qualitative hochwertige Hörgeräteversorgung dar. Ohen objektive Messmethoden lässt sich nicht festellen ob die Systeme ausreichend angepasst worden und ist um eine weiter verschlechterung der Diskrimination vorzubeugen oder gar eine mangelnde Absicherung gegen spontan auftretende Maximalpegel zu gewährleisten, hier wird gern max begrenzt und damit die Dynamikanpassung der Sprache ausser Acht gelassen.

    Eine Nachanpassung durch Uns wird nach Aufwand berechnet und ist eine Privatleistung.

    Sollte eine Fehlanpassung oder eine audiologisches nicht sinnvolles Gerät gewählt worden sein, werden wir eine Anpassung unter vorbehalt ablehnen.

    Hierzu gibt es verschiedene Urteile zB.: Landgericht Traunstein Az 7 0 1412/22

    §9 Heilmittelwerbegesetz (HWG)

    und Medizinprodukt Durchführungsgesetz (MPDG)

     

     

     

  • Exklusive Hörgeräte? Nur bei Uns?

    Oft wird im Internet suggeriert, das wieder ein exlusives System erfunden und nur bei einem Hörakustiker verfügbar ist. Das ist ein Marketing phänomen das intressierte anlocken soll. 

    Hörgeräte sind ein medizin Produkt das strengen auflagen und regularien unterliegt. Jedes Hörsystem bedarf einer Zulassung und ist damit für jedem Hörakustiker verfügbar, natürlich kann sich aber eine sogenannte exklusivität im Preiß wieder spiegeln.

    Gerne werden auch Geräte mit einem eigenem Label versehen und dann als eigen Produkt angepriesen, teilweise auch mit reduzierten Leistungsmerkmalen gegenüber dem original Produkt.

    Gerne können wir Ihnen auch hier die Übersetzung des Produkt zum original liefern.

    Über die Hilfsmittelpositions Nummer Pos. Nr. lässt leicht festellen wer oder was hinter

    dem Hörsystem steckt. Hilfsmittelverzeichniss

    Auch gibt es sogenannte int. annerkannte Experten im Internet.

    Hier würde ich immer gern auf die tatsächliche Ausbildung verweisen und jemand ohne fundierte Ausbildung und ohne berufliche Erfahrung in der Anpassung eher unter dem Format Sponsoring verbuchen.

  • Wie lange dauert eine Hörgerateversorgung?

    In der Regel 4-6 Wochen, hier kommen viele Faktoren zusammen.

    Hörentwöhnung, der Hörverlust ist schon sehr lange vorhanden, wurde aber nicht versorgt.

    Technische Ausstattung der Geräte, das finden der für Sie passenden Komfort merkmale der Geräte wird einem oft erst beim Probe tragen bewusst. Brauche ich ?

    • Impullsschallkontrolle, Das fällt meist erst auf wenn das erste mal Geschirr klappert oder ein Nagel in die Wand geschlagen wird:
    • Situationsautomatik, haben Sie viele wechselnde Situationen?
    • Sturzalarm? Fahren Sie Fahrrad oder Motorrad? Oder ist ihnen ab und an Schwindelig oder genrelle Gleichgewichtsprobleme?
    • Windgeräuschunterdrückung, wenn Sie viel draußen unterwegs sind.
    • Bluetooth ankopplung, zum Telefonieren und Musik hören von meinem Smartphone über die Hörsysteme?
    • Ausstattungsübersicht download

    Wie ist Ihr persönlicher Bedarf? Gerne nehmen wir uns Zeit alle Punkte mit Ihnen zu Besprechen.

  • Wie und wann bekomme ich den Kassenzuschuß?

    Bei gesetzlich Versicherten kümmern wir uns um alles, von der Beantragung bis zur Abrechung.

     

    Durch Verträge der GKV und der Bundesinnung sind alle Details geregelt. Wir übernehmen für Sie Ihre Bürokratische Abwicklung.

    Brauche ich eine Verordnung vom HNO-Arzt?

    Bei Neuversorgung, Sie sind noch nie mit Hörgeräten versorgt worden? Dann sollte immer vorher eine medizinsiche Untersuchung stattfinden, bei Indikation für eine medizinisch technische Versorgung mit Hörgeräten stellt Ihnen der HNO-Arzt eine Versordung (Muster15) aus.

    Damit kommen Sie dann zu uns, und wir veranlassen alles weitere.

    Nachversorgung, Sie haben bereits ein Hörsystem und Ihr Hörverlust hat sich entweder stark verschlechtert und Ihr Hörsystem reicht nicht mehr in der Leistung. Oder es entspricht nach 6 - 9 Jahren (je nach GKV) technisch nicht mehr Ihren Ansprüchen und der Lebensqualitätsindex ist für Sie nicht mehr tragbar. In dem Fall benötigen Sie keine Verordnung mehr vom HNO-Arzt. Hier können wir direkt beantragen.

    Eine medizinische Untersuchung ist aber in jedemfall sinnvoll.

    Sie sind Rentner oder nicht berufstätig, dann kann die Genehmigung direkt eingeholt werden. Bei einigen Krankenkassen besteht genehmigungsfreiheit. Hier informieren wir Sie gern genauer.

    Bei Berufstätigen wird erst nach der Versorgung ein elektronischer Kostenvoranschlag gestellt. Und bei Mehrkosten eine mögliche Kostenübernahme durch die Rentenversicherung geprüft.

    Der Festbetrag ist von Kasse zu  Kasse unterschiedlich, und auch die Anforderung in der Bürokratie schwanken.

    ALLE unsere Hörsysteme erfüllen die mindest Anforderungen der Krankenkasse und etwas mehr.

     

  • Wie sieht es mit Folgekosten aus?

    Hörgeräte sollten mindestens 8 std. pro Tag getragen werden um das Sprachverstehen zu erhalten und das Hörzentrum im Training zu halten. Das belastet die Technik natürlich. Die Hörsysteme sind Schweiß, Feuchtigkeit, Staub, Cerumen, etc. ausgesetzt. Auch die mechanische Belasung durch die Bewegung am Tag und beim ein/aus setzen hinterlassen Spuren. Daher sollten sie mindestens alle 3 Monate die Geräte überprüfen und Warten lassen. Um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten.

    Hier wird das Gerät von Fremdstoffen befreit, gereinigt und auf mechanische Beschädigungen geprüft. Die kosten hierfür werden zum Teil über die Reparaturpauschalen abgedeckt, bei Geräten mit Eigenanteil kann auch ein Eigenanteil bei Reparaturen enstehen. Es gibt aber zusätzliche Pauschal Pakete die Reparatur kosten übernehmen, & oder Versicherungen die auch bei Verlust eintreten.

    Hierzu würden wir Sie gern individuell Beraten.

  • Nachsorge? Was bedeutet das?

    Hörgeräte werden zusammen mit Ihnen nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten eingestellt. Sind Sie zufrieden und lassen regelmäßig den Service durchführen, heißt es leider nicht das die Einstellung Ihrer Hörgeräte immerso bleiben kann. Ihre Hörfähigkeit verändert sich, vielleicht auch ihre persönliche Situation. Dann sollte das Hörsystem daufhin wieder eingestellt werden. Hierzu bedarf einer regelmäßigen Kontrolle des Hörvermögens, wir empfehlen hier einmal im Jahr einen Hörtest und entprechend eine korrektur der Anpassung. Oder natürlcih Ihnen fällt auf das Sie in bestimmten Situationen doch nicht optimal Hören. Was der Akustiker weiß, kann er meistens ändern.

    Um eine langfristige gute Abstimmung zu gewährleisten nehmen Sie gern dieses Service Angebot in Anspruch, für unsere Kunden ist es kostenfrei.

    Bei Fremdkunden, also von einem anderem Institut, wird nach Aufwand berechnet.

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